Impressum

& AGB

Impressum

BlocSpot GmbH
Bundesstraße 64, A-8740 Zeltweg

FN 577767 h
UID-Nr.: ATU78055756
Gerichtsstand: Leoben

Kontakt: office@blocspot.at
Für den Inhalt verantwortlich: BlocSpot GmbH
Webdesign: Belt Media OG
Fotos: Christian Feierl

Allgemeine Geschätsbedingungen der Bloc Spot GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt) regeln die Leistungen bzw. die Benutzung der Anlagen der Bloc Spot GmbH (im Folgenden „Bloc Spot“ genannt) am Standort Bundesstraße 64, 8740 Zeltweg durch deren Benutzer/innen (im Folgenden „Benutzer“ genannt, um eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit zu gewährleisten; diese Formulierung ist jedoch geschlechterunabhängig zu verstehen). Die vorliegenden AGB finden sowohl auf Verträge mit Verbrauchern (B2C), als auch auf Verträge mit Unternehmern (B2B) Anwendung. Bloc Spot erbringt ihre Leistungen bzw. stellt die Nutzung ihrer Anlagen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB zur Verfügung. Anderslautende bzw. mit den vorliegenden AGB in Widerspruch stehende Geschäftsbedingungen werden von Bloc Spot nicht anerkannt. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung von Bloc Spot; dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden jeder Art haben keine Gültigkeit.

1.2. Die Hallenordnung ist integrativer Bestandteil dieser AGB. Die AGB samt Hallenordnung in der aktuell gültigen Form sind im Eingangsbereich der Anlage gut sichtbar angeschlagen und auch über das Registrierungsterminal einsehbar. Im Eingangsbereich stehen Kopien der AGB samt Hallenordnung zur freien Entnahme. Ebenfalls können die AGB samt Hallenordnung auf der Homepage www.blocspot.at abgerufen werden und stehen dem Benutzer zum Download zur Verfügung. Die AGB samt Hallenordnung sind von jedem Benutzer aufmerksam und vollständig zu lesen. Ein Vertrag entsteht beim Kauf einer Eintrittskarte bzw. der Buchung eines Kletterkurses und kommt wirksam nur dann zu Stande, wenn die AGB durch den Benutzer akzeptiert werden.

2. Vertragsschluss

2.1. Jeder Benutzer von Bloc Spot muss beim ersten Besuch am Terminal für Registrierung ein elektronisches Registrierungsformular wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen sowie eigenhändig elektronisch unterfertigen. Das Unterschriftenpad befindet sich neben dem Terminal für Registrierung. Bei der Registrierung von Minderjährigen (vor Vollendung des 18. Lebensjahres) ist außerdem die Zustimmung des Erziehungsberechtigten erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung und Zustimmung zu den AGB erhält jeder Benutzer eine Chipkarte mit darauf befindlichem Strichcode, welche gleichzeitig die personalisierte Nutzungskarte für die darauffolgenden Eintritte darstellt. Die Chipkarte dient dem Nachweis der Registrierung. Die Chipkarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Der Benutzer ist daher verpflichtet, die Chipkarte ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Missbrauch, bspw. in Form von unbefugter Weitergabe, kann zu einem ersatzlosen Verfall der Eintritte sowie einem Aufenthaltsverbot in der Anlage von Bloc Spot führen.

2.2. Nach erfolgreicher Registrierung ist der Kauf einer gültigen Eintrittskarte am Terminal für Kartenkauf Voraussetzung, um Zutritt zur Anlage von Bloc Spot zu erhalten. Es steht dem Benutzer der Kauf einer Tages-, Block-, Monats-, Halbjahres- oder Jahreskarte zur Verfügung. Alpenvereinsmitglieder erhalten nach Angabe der Alpenvereinsmitgliedsnummer einen ermäßigten Eintrittspreis. Benutzern, welche eine Zeitkarte (Monats-, Halbjahres- oder Jahreskarte) erwerben, wird auf Wunsch eine Vertragskopie übersandt. Die Eintrittspreise verstehen sich jeweils pro Person inkl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer und Abgaben. Die aktuell gültigen Tarife sind dem Aushang im Eingangsbereich, dem Terminal oder der Homepage zu entnehmen.

2.3. Unmündige Minderjährige vor Vollendung des 7. Lebensjahres können ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters keine Eintrittskarte gültig erwerben. Unmündige Minderjährige nach Vollendung des 7. aber vor Vollendung des 14. Lebensjahres können eine Tageskarte rechtsgültig erwerben. Zeitkarten (Monats-, Halbjahres- oder Jahreskarte) sowie Blockkarten können jedoch ausschließlich mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erworben werden. Mündige Minderjährige (>14 jedoch <18) sind berechtigt Eintrittskarten selbstständig zu erwerben. Nach erfolgreicher Bezahlung des Eintritts am Terminal für Kartenkauf wird der Eintritt auf dem Benutzerprofil aufgebucht und der Benutzer erhält Zugang zur Anlage.

2.4. Unmündigen Minderjährigen ist die Nutzung der Anlage ausschließlich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson erlaubt. Die Aufsichtsperson hat hiezu ebenfalls ein Benutzerprofil am Terminal für Registrierung anzulegen und sich sodann am Terminal für Kartenkauf als Aufsichtsperson für eine unmündige minderjährige Person durch Scannen der Chipkarte auszuweisen. Eine gültige Eintrittskarte hat die Aufsichtsperson nur dann zu erwerben, wenn sie die Anlage ebenfalls klettertechnisch benutzt.

2.5. Die Chipkarte ist bei jedem Besuch der Anlage mitzuführen. Bei Verlust besteht die Möglichkeit am Terminal für Registrierung sein Benutzerprofil mit einer neuen Chipkarte zu verbinden. Der Verlust der Chipkarte wirkt sich nicht auf die Gültigkeit einer bereits erworbenen Block-, Tages-, Monats-, Halbjahres-, oder Jahreskarte.

3. Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages

3.1. Der Vertrag endet im Falle von Zeitkarten nach Ablauf der jeweiligen Dauer der Zeitkarte. Die noch verbleibende Dauer von Zeitkarten kann im Benutzerprofil abgefragt werden.

3.2. Bloc Spot ist berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn:

  • der Benutzer wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung durch Bloc Spot gegen die Hallenordnung und die Nutzungsbedingungen von Bloc Spot verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn ein Mitglied infolge der Verletzung dieser AGB schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat oder
  • der Benutzer in der Anlage von Bloc Spot gerichtlich strafbare Handlungen setzt.
Darüber hinaus ist Bloc Spot berechtigt in diesen Fällen das Benutzerprofil (dauerhaft) zu sperren.

3.3. Der Benutzer kann den Vertrag im Falle von Zeitkarten vorübergehend aussetzen, wobei sich die Zeitkarte um die Dauer der erfolgten Aussetzung verlängert, wenn:

  • der Benutzer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert sein wird; oder
  • die Benutzerin nach Abschluss des Vertrages von einer Schwangerschaft erfährt.
Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft reicht zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes. Eine Aussetzung ist maximal bis zur Beendigung des Mutterschutzes möglich. Der Wegfall des Aussetzungsgrundes ist Bloc Spot unverzüglich anzuzeigen.

3.4. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt. Zeit- und Blockkarten können vom Benutzer und Bloc Spot ebenfalls, nämlich durch einseitige Erklärung vorzeitig aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragsteile unzumutbar erscheinen lässt. Als wichtige Gründe kommen insbesondere Vertragsverletzungen, der Verlust des Vertrauens in die Person des Vertragspartners oder schwerwiegende Änderungen der Verhältnisse in Betracht, welche die Fortsetzung der vertraglichen Bindungen nicht zumutbar erscheinen lassen. Gründe, mit denen schon bei Abschluss des Dauerschuldverhältnisses gerechnet werden mussten, oder Veränderungen, die von den Vertragsparteien offensichtlich in Kauf genommen wurden, rechtfertigen hingegen gerade nicht dessen vorzeitige Auflösung.

4. Nutzungsumfang

4.1. Der Erwerb einer Eintrittskarte berechtigt den Benutzer dazu, sämtliche zugehörige Anlagen von Bloc Spot während der angezeigten Öffnungszeiten zu nutzen.

4.2. Dem Benutzer der Anlage Bloc Spot ist es gestattet, die vor der Anlage im eingezäunten Bereich eindeutig als der Anlage zugehörig, markierten Parkplätze sowie Fahrradabstellplätze unentgeltlich für die Dauer des Aufenthaltes zu verwenden. Durch den Kauf einer Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz. Bloc Spot übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrräder, welche am Fahrradparkplatz abgestellt werden oder für deren Diebstahl. Ebenso erfolgt das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von Bloc Spot bereitgestellten Parkplätze ausschließlich auf Gefahr des Benutzers. Bloc Spot übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche während der Parkdauer auftreten oder Diebstahl des Fahrzeuges. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung von Bloc Spot für vom Benutzer auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden. Eine über die Aufenthaltsdauer in der Anlage Bloc Spot hinausgehende Nutzung der Parkplätze und Fahrradabstellplätze ist untersagt. Bloc Spot behält sich das Recht vor, Fahrzeuge jeglicher Art kostenpflichtig entfernen zu lassen. Unabhängig davon, behält sich Bloc Spot das Recht vor, die Parkflächen außerhalb der Betriebszeiten abzusperren, ohne Rücksicht darauf, ob sich noch Fahrzeuge auf den Parkplätzen oder Fahrradabstellplätzen sowie sonstigen Flächen befinden.

4.3. Jedenfalls sind vom Benutzer Sperrflächen, Fluchtweg- sowie Zufahrtsbereiche dauerhaft freizuhalten. Bei Zuwiderhandeln sind sämtliche daraus entstehenden Folgekosten und Schadenersatzansprüche von Bloc Spot durch den Benutzer zu tragen.

5. Öffnungszeiten und Betriebsunterbrechungen

5.1. Die Öffnungszeiten der Anlage sind den aktuellen Aushängen, der Website sowie den sozialen Medien zu entnehmen.

5.2. In der Anlage von Bloc Spot kann es zu einer vorrübergehenden eingeschränkten Nutzung oder einer Sperre der gesamten Anlage durch Routenbau, Revisions- und Wartungsarbeiten oder Veranstaltungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen kommen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr. Bloc Spot wird jedoch Betriebsunterbrechungen auf ein geringmöglichstes Ausmaß beschränken. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang in der Anlage kundzumachen. Diese Betriebsunterbrechungen begründen keinen Anspruch auf Minderung des Preises der Eintrittskarte. Auch eine aliquote Rückforderung des Eintrittspreises ist nicht möglich. Für eine Sperre der gesamten Anlage, welche länger als 14 durchgängige Kalendertage bzw. über 21 Kalendertage pro Jahr andauert, werden Zeitkarten um das Ausmaß der Sperre verlängert.

5.3. Auf Grund der COVID-19-Pandemie oder anderer vergleichbarer Ereignisse kann es jederzeit zu behördlich angeordneten Schließungen der Anlage oder aber von Nutzungseinschränkungen oder Nutzungsauflagen kommen. Im Falle behördlich angeordneter Betriebsschließungen werden Zeitkarten um das Ausmaß der Betriebsunterbrechung verlängert. Festgehalten wird, dass die Einhaltung der jeweils behördlich angeordneten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie ausschließlich in der Verantwortung des Benutzers liegt. Bloc Spot ist berechtigt geeignete Auflagen auf ihrer Homepage und/oder im Eingangsbereich verbindlich vorzuschreiben. Sollte der Benutzer vorgeschriebene Maßnahmen nicht einhalten können oder wollen, so ist diesem das Betreten der Anlage untersagt und kann kein Anspruch auf eine aliquote Rückerstattung des Kaufpreises geltend gemacht werden.

6. Nutzungsbedingungen

6.1. In der Anlage von Bloc Spot befindet sich ein automatisches Zutrittssystem. Personal ist lediglich zu unbestimmten Zeiten anwesend; dies nur zur Wartungs- und Instandhaltungszwecken. In äußersten Notfällen, wie bspw. bei schwerwiegenden Verletzungen, stehen dem Benutzer Notruftaster zur Verfügung. Durch Betätigung dieser Notruftaster wird das Österreichische Rote Kreuz verständigt und der Eingangsbereich der Anlage geöffnet. Bei missbräuchlichem Betätigen der Notruftaster sind sämtliche daraus entstehenden Folgekosten und Schadenersatzansprüche durch den Benutzer zu tragen.

6.2. Die Benutzung und der Aufenthalt in der Anlage erfolgen auf eigene Gefahr. Der Benutzer bestätigt über nachfolgende Punkte in Kenntnis zu sein:

  • Klettern ist eine gefährliche Sportart und birgt trotz größter Vorsicht nicht kalkulierbare Risiken in sich.
  • Der Aufenthalt, insbesondere das Klettern in der Anlage von Bloc Spot erfordert ein hohes Maß an spezifischem Können, Eigenverantwortung, Konzentrationsfähigkeit und Umsicht.
  • Trotz Matten kann Bouldern (schwere) Verletzungen und auch den Tod mit sich bringen.
  • Verletzungen können durch Materialbruch, insbesondere bei Naturprodukten hervorgerufen werden.
  • Beim Bouldern in der Gruppe bzw. bei stark besuchter Boulderanlage können zusätzliche Gefahren und Risiken entstehen; dies insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung der Anlage.
Der Benutzer erklärt, in guter psychischer und körperlicher Verfassung zu sein und alle mit dem Klettern verbundenen Risiken aus freiem Willen und auf eigene Gefahr in Kauf zu nehmen. Um Gefahren zu erkennen bzw. vorzubeugen, wird Kletteranfängern ein Einführungskurs empfohlen. Das Kilterboard darf nur nach vorheriger Unterweisung durch Mitarbeiter von Bloc Spot benutzt werden. Hiefür hat sich der Benutzer mit Bloc Spot frühzeitig in Verbindung zu setzen und einen Unterweisungstermin zu vereinbaren.

6.3. Sicherheitstechnischen Anweisungen der Mitarbeiter von Bloc Spot ist – sofern dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Anlage, der Ordnung und der Sicherheit oder der Einhaltung der Hausordnung nötig ist – stets Folge zu leisten. Bloc Spot ist im Falle wiederholter Abmahnungen, wiederholter Verstöße gegen die AGB und die Hausordnung berechtigt, ein (dauerhaftes) Hausverbot auszusprechen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung – auch nicht für Besitzer von Zeitkarten – des Eintrittspreises.

6.4. Die Benutzung der Kletterwände (inkl. Kinderbereich mit Rutsche), des Kilterboards sowie des Campus Boards ist unter Einfluss von Alkohol und jeglicher Art von Drogen bzw. bewusstseinsverändernder Substanzen oder Medikamente untersagt. In der Anlage von Bloc Spot ist Rauchen strengstens untersagt. Bloc Spot ist berechtigt, Personen der Halle zu verweisen, wenn aufgrund des Verhaltens einer Person eine Gefahr für die Person selbst oder andere ausgeht.

6.5. Das Hallenpersonal ist berechtigt, die klettertechnischen Fertigkeiten der Benutzer zu überprüfen und die Benutzung der Kletterwände – soweit erforderlich – auf bestimmte Bereiche einzuschränken, ohne dass dies einen Anspruch auf Minderung des Preises der Eintrittskarte begründet.

6.6. Mit Ausnahme von Blinden- oder Partnerhunden für beeinträchtigte Menschen ist die Mitnahme von Tieren in die Anlage von Bloc Spot untersagt.

6.7. Bloc Spot empfiehlt jedem Benutzer sich vor dem Klettern ausreichend aufzuwärmen, um das Verletzungsrisiko zu minimieren. Für das Aufwärmen sind Sturzbereiche freizuhalten. Jedem Benutzer wird empfohlen, das aktive Abspringen sowie das Spotten intensiv zu üben und sich langsam an die Absprunghöhen heranzutasten. Bei Problemen bzw. Verletzungen an Sprunggelenken, Ferse, Knien, Hüfte oder Rücken, empfiehlt Bloc Spot, die Absprunghöhe gering zu halten.

6.8. Es gehört zu den üblichen Gefahren einer Kletterhalle, dass sich Griffe oder Tritte unerwartet drehen, lösen oder brechen können. Auf die daraus resultierende Sturzgefahr ist durch den Benutzer Bedacht zu nehmen. Das selbstständige Anbringen, Verändern oder Versetzen von Griffen und Tritten ist verboten. Sollte ein Griff oder Tritt locker bzw. gebrochen sein, verpflichtet sich der Benutzer, dies umgehend Bloc Spot mitzuteilen. Auch andere Schäden oder Mängel sind Bloc Spot mitzuteilen.

6.9. Beim Aufenthalt und Bouldern in der Anlage ist stets darauf zu achten, sich nicht im Sturzbereich von anderen Benutzern aufzuhalten. Ein Übereinanderklettern ist strengstens verboten. Beim Bouldern ist auf ausreichenden Seitenabstand zu anderen Benutzern zu achten, um Unfälle vorzubeugen.

6.10. Als Sturzbereich gilt der gesamte Mattenbereich, in denen Benutzer besondere Vorsicht auf andere Benutzer zu hegen haben. Die Mattenbereiche dürfen nicht als Liege- bzw. Sitzfläche verwendet werden. Zum Ausruhen sind die dafür vorgesehenen Zonen außerhalb des Mattenbereichs zu benutzen.

6.11. Der gesamte Mattenbereich ist von Gegenständen – ausgenommen ausschließlich Chalkbags – freizuhalten. Trinkflaschen im Mattenbereich sind ausdrücklich verboten.

6.12. Die Ton-, Licht- und Heizungsanlagen sowie die dazugehörigen Leitungen im Deckenbereich der Anlage dürfen nicht berührt und keinesfalls mit Gewicht belastet werden.

6.13. Beim Bouldern ist das Tragen von Schmuckstücken jeglicher Art untersagt. Auch ist das Tragen von Kopfhörern und anderen Tonträgern, welche die Aufmerksamkeit beeinträchtigen, verboten.

6.14. Bouldern ist ausschließlich mit Kletterschuhen erlaubt. Die Verwendung von Straßenschuhen oder barfüßiges Bouldern bzw. mit Socken ist verboten.

7. Benutzung der Anlage durch minderjährige Personen:

7.1. Unmündige Minderjährige (<14) dürfen die Anlage nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines sonst aufsichtsberechtigten Erwachsenen (nachfolgend „Aufsichtsperson“) benutzen. Unmündige Minderjährige sind während ihres Aufenthaltes in der Anlage ständig zu beaufsichtigen und dürfen ausschließlich unter Aufsicht durch die Aufsichtsperson bouldern. Unmündige Minderjährige dürfen nur bis in eine Höhe klettern, in welcher Eltern bzw. Aufsichtspersonen noch in der Lage sind, die unmündig minderjährige Person im Absturz zu bremsen. Die Aufsichtsperson haftet für etwaige Personen- oder Sachschäden, welche durch die aufsichtspflichtige Person verursacht werden und hat darauf zu achten, dass die minderjährige Person weder sich selbst noch andere gefährdet oder verletzt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Kinder sich nicht im Sturzraum anderer aufhalten.

7.2. Mündige Minderjährige (>14 jedoch <18) dürfen die Boulderhalle selbstständig, jedoch ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten auf dem Registrierungsformular, benutzen.

7.3. Das Spielen in der Anlage von Bloc Spot ist strengstens untersagt.

8. Gruppen und Kurse:

8.1. Bloc Spot bietet Kurse für das Erlernen und Verbessern der Fähigkeiten im Bouldersport an. Informationen zu den konkreten Kursen, den Terminen, den Mindest- und Maximalteilnehmeranzahlen und Kosten, werden im Eingangsbereich der Anlage sowie auf der Homepage www.blocspot.at veröffentlicht. Eine verbindliche Anmeldung ist ausschließlich schriftlich (bspw. per Mail) möglich. Nach schriftlicher Anmeldung erhält der Benutzer eine Bestätigung durch Bloc Spot. Erst nach Zahlungseingang des gesamten Kursbeitrages pro Teilnehmer ist die Anmeldung für Bloc Spot verbindlich und der Teilnehmerplatz reserviert. Mit der Anmeldung wird die Pflicht zur Zahlung der gesamten Kurskosten begründet. Sollte ein Kurs von Bloc Spot abgesagt werden (zu geringe Teilnehmerzahl, krankheitsbedingt), besteht die Möglichkeit der Umbuchung auf einen anderen Kurs oder der Rückerstattung des Kursbeitrages. Ein Wechsel des/r Kursleiter/in begründet keinen Anspruch auf Abmeldung bzw. Rückzahlung der Kursgebühr. Werden einzelne Kurseinheiten vom Benutzer versäumt, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz. Eine Stornierung der Kursanmeldung ist ohne anfallende Stornogebühren bis 7 Tage vor Kursbeginn möglich. Bei einer Stornierung bis 48 Stunden vor Kursbeginn berechnet Bloc Spot eine Stornogebühr von 50% des Kursbeitrages. Bei einer späteren Stornierung wird die gesamte Kursgebühr fällig. Stornierungen sind ausschließlich per E-Mail möglich. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Eingang der Absage.

8.2. Für die Registrierung von Gruppen (beispielsweise Kursgruppen oder Schulen) ist ein eigenes schriftliches Formular vom/von der Gruppenleiter/in auszufüllen, der für das Verhalten der Gruppenteilnehmer verantwortlich ist. Der/die Gruppenleiter/in erklärt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass den Gruppenteilnehmern bzw. minderjährigen Personen sowie deren Erziehungsberechtigten die Hausordnung und die AGB zur Kenntnis gebracht wurden.

8.3. Kurse externer Veranstalter dürfen nur nach vorheriger Anmeldung und Vereinbarung mit Bloc Spot abgehalten werden. Die Kursgruppe muss über das Registrierungsformular für externe Gruppen registriert sein. Der/die Kursleiter/in einer externen Kursveranstaltung trägt die volle Verantwortung und Haftung für seine/ihre Teilnehmer.

8.4. Für die Durchführung von Kursen ist Bloc Spot berechtigt, einzelne Bereiche der Anlage zeitweilig zu sperren. Diese Sperren werden von Bloc Spot rechtzeitig durch Aushang in der Anlage angekündigt. Der gesperrte Bereich steht den Benutzern, welche nicht am Kurs teilnehmen, für die Dauer der Sperre nicht zur Verfügung. Ein eigenmächtiges Reservieren bzw. Absperren von Wandbereichen ist nicht erlaubt.

9. Persönliche Gegenstände und Umkleidebereich

9.1. Zur Aufbewahrung von Wertgegenständen werden dem Benutzer versperrbare Spinde zur Verfügung gestellt. Durch die optionale Benutzung der Spinde kommt kein Verwahrungsvertrag zwischen Bloc Spot und dem Benutzer zustande. Die Spinde im Umkleidebereich sind ordnungsgemäß zu versperren. Bei Verlust eines Schlüssels der Münzeinwurfkästen werden die Kosten für den Ersatz des Schlüssels sowie des Schließzylinders und die Kosten des professionellen Austausches des Schließzylinders beim Benutzer eingehoben. Bloc Spot haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl persönlicher Gegenstände – insbesondere Wertsachen – aus den versperrbaren Spinden und auch außerhalb der versperrbaren Spinde – in offenen Garderobenkästchen aufbewahrten Gegenständen – sohin auch nicht für den Einbruch in versperrbare Spinde. Beschädigungen der Spinde sind vom Benutzer unverzüglich an Bloc Spot anzuzeigen.

9.2. Zum Umkleiden sind die vorgesehenen Garderobeneinrichtungen zu benutzen.

9.3. Im gesamten Nassbereich sind Badeschuhe zu tragen. Das Gelände um die Anlage, die Anlage selbst – insbesondere die Umkleideräume, Nassbereiche und Spinde sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Jegliche Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.

10. Haftung

10.1. Jegliche Haftung von Bloc Spot – auch hinsichtlich der Haftung für Erfüllungsgehilfen von Bloc Spot sowie vor- und/oder nebenvertraglicher Pflichten – für leichte Fahrlässigkeit gilt, soweit es sich um Personenschäden eines Benutzers handelt, als ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist eine Haftung von Bloc Spot für entgangenen Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden als Folge von Personenschäden im Rahmen leichter Fahrlässigkeit. Bloc Spot hält seine Anlage für die befugten Benutzer in einem verkehrssicheren und gefahrlosen Zustand und schützt vor erkennbaren Gefahren. Die Benutzung der Anlage und der Aufenthalt in der Anlage erfolgt jedoch ausschließlich auf eigene Gefahr.

10.2. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Benutzer oder andere Personen gefährden oder verletzen. Bloc Spot schließt jede Haftung für die Festigkeit der angebrachten Griffe, sofern sie kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit trifft, aus.

10.3. Der Benutzer verpflichtet sich, Bloc Spot für sämtliche von ihm direkt oder indirekt im Zuge der Benutzung der Anlagen verursachten Schäden jeglicher Art schad- und klaglos zu halten. Der Benutzer verpflichtet sich ferner sämtliche derartige Schäden Bloc Spot unverzüglich anzuzeigen.

11. Änderungen der AGB

Bloc Spot behält sich das Recht vor, die AGB einseitig zu ändern. Etwaige Änderungen sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens, werden dem Benutzer in geeigneter Weise (mittels Aushangs in der Anlage bzw. digital auf der Homepage www.blocspot.at) mindestens 1 Monat vor dem Inkrafttreten zur Kenntnis gebracht und mit der Benutzung der Anlage akzeptiert.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommenden Regelung ersetzt.

12.2. Als Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Bloc Spot örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Allfällige Zwangsgerichtsstände zu Gunsten von Verbrauchern bleiben dadurch unberührt.

12.3. Es gelangt stets österreichisches Recht zur Anwendung.

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